Die Syrisch-Orthodoxen Kirchengemeinde aus

Bebra sucht eine

Lehrkraft für den Religionsunterricht

in Zusammenarbeit mit dem Schulamt ab dem Schuljahr 2022/23

Funktion

Duale Religionslehrkraft für die Syrisch-Orthodoxe Kirche von Antiochien

-an den umliegenden Schulen in Bebra und Sontra

-sowie für die Madrasse auf Aramäisch in den Gemeinderäumen in Bebra und Sontra.

 

Wesentliche Aufgaben

  • Die   zukünftige   Religionslehrkraft   übernimmt   die   Aufgabe,   den   Kindern   unsere Gemeindemitglieder Religionsunterricht an den staatlichen Schulen zu erteilen.
  • Laut   Vorgabe   des   Schulamtes   ist   der   Unterricht   an   den   Staatlichen   Schulen  in deutscher Schrift und Sprache zu halten.
  • Die zu erbringenden Stunden ergeben insgesamt eine Vollzeitstelle für Lehrkräfte:
    • Wöchentlich sind 18 Schulstunden an den Schulen zu unterrichten.
    • Die Madrasse ist wöchentlich in Bebra mit 4 Stunden und in Sontra mit 2 Stunden zu halten. Diese ist in aramäischer Schrift und Sprache zu erteilen.
  • Halbjährlich sind Elternabende durch die Lehrkraft zu begleiten.
  • Die Unterrichtsmaterialien werden von der Erzdiözese der Syrisch-Orthodoxen Kirche von Antiochien auf Deutsch zur Verfügung gestellt.

 

Anforderungsprofil

  • In jedem Fall ist ein deutscher Schulabschluss notwendig.
  • Theologische bzw. religionspädagogische Voraussetzung:  i.d.R. abgeschlossene theologische bzw. religionspädagogische Ausbildung  an einer orthodoxen Ausbildungsstätte. Über die Anerkennung der besonderen Abschlüsse entscheidet im Einzelfall der Bischof Mor Philoxenos Matthias Nayis. Die Teilnahme an einer kirchlichen Einführungsveranstaltung ist verpflichtend.
  • Geistliche Voraussetzung: Von der Lehrkraft wird erwartet, dass sie sich mit der Syrisch-Orthodoxen Kirchenlehre identifiziert und am Leben der Kirche teilnimmt. Dies bezeugt ein entsprechendes Schreiben des Gemeindepfarrers.
  • Da der Unterricht in deutscher Sprache zu erteilen ist, sind sehr gute Deutschkenntnisse eine Grundvoraussetzung. 
  • Die regelmäßige Teilnahme an kirchlichen Fortbildungsveranstaltungen wird von der Lehrkraft erwartet.

 

Vergütung und Urlaub

  • Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). 
  • Der Urlaub beträgt 30 Tage im Jahr. Diese sind in den Schulferien zu nehmen.
  • Während   der   Schulferien wird die Madrasse in Bebra und Sontra in   erhöhter Stundenanzahl weitergeführt. Die Festlegung der „Ferien-Madrasse“ wird in Absprache mit dem Kirchenvorstand immer im Voraus geplant.

BEWERBungsunterlagen

  • Bewerbungsunterlagen   (Anschreiben,   Lebenslauf   und   Zeugnis)   sind   entweder persönlich,   per   Post   oder   per   E-Mail   (m_alp@gmx.de)   an   den   Vorstand   zu übermitteln.
  • Für Rückfragen steht Ihnen der Vorstand gern zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist der Vorsitzende Fehmi Demir (Tel.:  0178 938 2303).
  • Die Bewerbungsfrist endet am 31.08.2022.

HInweis: Sollten in der Stellenausschreibung geschlechterspezifische Formulierungen vorhanden sein, dient das rein der besseren Lesbarkeit. Gemäß allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz kommen Bewerber aller Geschlechter für die Stelle in Frage.

St. Maria Kirche in Bebra

 

Syrisch-Orthodoxer Kirchen- und Kulturverein e.V. 

 

Eisenacher Str. 67

36179 Bebra

 

Tel. 06622 40 30 843

 

info@sok-bebra.de

Reguläre Gottesdienstzeiten


ganzjährig:

Samstag: 16:00 Uhr (in der Winterzeit) bzw. 18:00 Uhr (in der Sommerzeit)

Sonntag:  09:00 Uhr und 16:00 Uhr (in der Winterzeit) bzw. 18:00 Uhr (in der Sommerzeit)

 

Sonstige Gottesdienste sind unter Termine zu finden.